Schwerpunkte

Familienrechtliche Gutachten sind in der Regel vielschichtig und individuell, da jede Familie und ihre Lebenswelt einzigartig sind. Um ein möglichst ganzheitliches Bild zu erhalten, werden verschiedene diagnostische Methoden kombiniert. Ähnlich wie bei einem Mosaik fügen sich die gesammelten Informationen zu einem Gesamtbild zusammen. Dieses Bild wird anschließend für alle Verfahrensbeteiligten verständlich erläutert.

Laut § 163 Abs. 1 FamFG ist in Verfahren nach § 151 Nr. 1–3 FamFG ein Gutachten durch eine geeignete sachverständige Person zu erstellen. Dabei ergeben sich insbesondere folgende Schwerpunkte:

Elterliche Sorge

Die elterliche Sorge umfasst die rechtliche Verantwortung der Eltern für ihr Kind. Dazu gehören wesentliche Entscheidungen über Erziehung, Gesundheit, Bildung und das tägliche Leben des Kindes. Im Rahmen eines Gutachtens wird geprüft, welche Sorgerechtsregelung dem Kindeswohl am besten entspricht.

Kindesaufenthalt

Der Kindesaufenthalt regelt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Dabei wird die Bindung des Kindes zu beiden Elternteilen berücksichtigt, ebenso wie die Stabilität und Kontinuität der Lebensumstände. Ziel ist eine Lösung, die dem Wohl des Kindes langfristig gerecht wird.

Umgangs- & Betreuungsregeln

Das Umgangsrecht sichert dem Kind den Kontakt zu beiden Elternteilen. Ein Gutachten kann klären, wie der Umgang gestaltet werden sollte, um eine bestmögliche Beziehung zwischen dem Kind und beiden Eltern zu gewährleisten. Dabei spielen Aspekte wie Regelmäßigkeit, Konfliktbewältigung und individuelle Bedürfnisse des Kindes eine wichtige Rolle.

Kindeswohlgefährdung

Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn das körperliche, seelische oder geistige Wohl des Kindes ernsthaft bedroht ist. In einem Gutachten wird geprüft, ob Anzeichen für eine Gefährdung vorliegen und welche Maßnahmen erforderlich sind, um das Kind zu schützen. Grundlage hierfür sind rechtliche Vorgaben sowie entwicklungspsychologische Erkenntnisse.

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