B.A. Soziale Arbeit staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Ausbildung
Du hast Interesse Sachverständigen-
gutachten im Familienrecht zu erstellen?
Die Voraussetzungen findest du unter dem § 163 Sachverständigengutachten im Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Des Weiteren solltest du wissen, dass von Seiten der Gutachtenpraxis ein Hochschulabschluss erforderlich ist, da unter anderem für die Erstellung von Sachverständigengutachten die Kenntnisse über das wissenschaftliche Arbeiten essentiell sind.