Gutachten im Familienrecht & Familienberatung
Was ich mache
Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte unterschiedlicher Meinung darüber sind, was das Beste für ein Kind ist, wird das Familiengericht eingeschaltet. In Fällen, in denen spezielles Fachwissen über Kinder und ihre familiären Lebensumstände benötigt wird, kann es zu einer Beauftratung von einem Gutachten kommen.
Bei Gutachten für das Familiengericht werden Ressourcen und Problemlagen erfasst. Meist erfolgt keine Intervention durch die begutachtende Person (außer bei gerichtlichen Auftrag hinwirken auf Einvernehmen). Dies hat den Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Begutachtung meist die Konflikte so stark verhärtet sind, dass die jeweiligen Parteien selbst keine Lösung mehr für sich finden können. Deshalb bietet die Praxis eine Familienberatung an, damit Familien die Chance haben, erst gar nicht an diesem Punkt zu gelangen.
Sebastian Weißflog

B.A. Soziale Arbeit, staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge, Sachverständige für Familienrecht, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Ausbildung (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie)
Meine Grundhaltungen kennzeichnen sich durch
✅ Alltagsnähe: Es wird geschaut, wie es den Kindern in ihrem gewohnten Umfeld geht.
✅ Hausbesuche: Die Familien zu Hause zu besuchen, hilft die Lebenssituation besser einzuschätzen und zu verstehen.
✅ Gespräche: Ausführliche Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen und natürlich den Kindern selbst sind selbstverständlich.
✅ Kinderperspektive: Die Kinder äußern ihre Wünsche und Anliegen.
✅ Evidenzbasiertheit: Gutachten werden auf Grundlage von Theorien und empirisch geprüften Maßnahmen und anhand wissenschaftlich fundierter Daten sowie methodischer Strenge erstellt (z.B. mithilfe von Testdiagnostik).

Elterliche Sorge
Eltern haben die gesetzliche Verantwortung für die Erziehung, Betreuung und das Wohl ihres Kindes. Sie umfasst Entscheidungen zu Gesundheit, Bildung und alltäglichen Belangen.

Kindesaufenthalt
Bestimmt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Die Regelung soll dem Kindeswohl entsprechen und kann durch Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden.

Umgangs- & Betreuungsregeln
Legen fest, wann und wie das Kind Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil hat. Ziel ist es, eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen zu gewährleisten.

Kindeswohlgefährdungen
Liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ernsthaft bedroht ist. Jugendämter und Gerichte prüfen Maßnahmen zum Schutz des Kindes.
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