Gutachten im Familienrecht & Familienberatung

Was ich mache

Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte unterschiedlicher Meinung darüber sind, was das Beste für ein Kind ist, wird das Familiengericht eingeschaltet. In Fällen, in denen spezielles Fachwissen über Kinder und ihre familiären Lebensumstände benötigt wird, kann es zu einer Beauftratung von einem Gutachten kommen. 

Bei Gutachten für das Familiengericht werden Ressourcen und Problemlagen erfasst. Meist erfolgt keine Intervention durch die begutachtende Person (außer bei gerichtlichen Auftrag hinwirken auf Einvernehmen). Dies hat den Hintergrund, dass zum Zeitpunkt der Begutachtung meist die Konflikte so stark verhärtet sind, dass die jeweiligen Parteien selbst keine Lösung mehr für sich finden können. Deshalb bietet die Praxis eine Familienberatung an, damit Familien die Chance haben, erst gar nicht an diesem Punkt zu gelangen.  

Sebastian Weißflog 

B.A. Soziale Arbeit, staatlich anerkannter Sozialarbeiter/ Sozialpädagoge, Sachverständige für Familienrecht, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in Ausbildung (Richtlinienverfahren Verhaltenstherapie)

Meine Grundhaltungen kennzeichnen sich durch

Alltagsnähe: Es wird geschaut, wie es den Kindern in ihrem gewohnten Umfeld geht.
Hausbesuche: Die Familien zu Hause zu besuchen, hilft die Lebenssituation besser einzuschätzen und zu verstehen.
Gespräche: Ausführliche Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen und natürlich den Kindern selbst sind selbstverständlich.
Kinderperspektive: Die Kinder äußern ihre Wünsche und Anliegen.
Evidenzbasiertheit: Gutachten werden auf Grundlage von Theorien und empirisch geprüften Maßnahmen und anhand wissenschaftlich fundierter Daten sowie methodischer Strenge erstellt (z.B. mithilfe von Testdiagnostik).

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