Gutachtenpraxis für Familienrecht
Was wir tun
Wenn Eltern oder Erziehungsberechtigte unterschiedlicher Meinung darüber sind, was das Beste für ein Kind ist, wird das Familiengericht eingeschaltet. In Fällen, in denen spezielles Fachwissen über Kinder und ihre familiären Lebensumstände benötigt wird, kommt unsere Gutachtenpraxis zum Einsatz.
Unsere Aufgabe besteht darin, das Wohl des Kindes umfassend zu betrachten. Dazu gehören: Alltagsnähe: Wir schauen, wie es den Kindern in ihrem gewohnten Umfeld geht.
Hausbesuche: Wir besuchen die Familie zu Hause, um die Lebenssituation besser einzuschätzen.
Gespräche: Wir führen ausführliche Gespräche mit Eltern, Bezugspersonen und natürlich den Kindern selbst.
Kinderperspektive: Die Kinder äußern ihre Wünsche und Anliegen.
Evidenzbasiertheit: Gutachten werden auf Grundlage von Theorien und empirisch geprüften Maßnahmen und anhand wissenschaftlich fundierter Daten sowie methodischer Strenge erstellt (z.B. mithilfe von Testdiagnostik).
Auf Basis dieser Informationen erstellen wir ein ausführliches Gutachten mit einer Empfehlung für das Familiengericht. Dieses kann dann über die weiteren Schritte entscheiden. Sobald alle Fragen geklärt sind, ist unsere Arbeit abgeschlossen.
Standort & Erreichbarkeit
Unsere Praxis befindet sich in Annaberg-Buchholz im Erzgebirge. Sie ist bequem mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar: Nur wenige Gehminuten durch die Altstadt von Annaberg
Bahnanbindung über den Bahnhof Annaberg
Gute ÖPNV-Anbindung innerhalb der Stadt
Bitte beachten Sie: Vor-Ort-Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich.


Elterliche Sorge
Eltern haben die gesetzliche Verantwortung für die Erziehung, Betreuung und das Wohl ihres Kindes. Sie umfasst Entscheidungen zu Gesundheit, Bildung und alltäglichen Belangen.

Kindesaufenthalt
Bestimmt, bei welchem Elternteil das Kind hauptsächlich lebt. Die Regelung soll dem Kindeswohl entsprechen und kann durch Vereinbarungen oder gerichtliche Entscheidungen festgelegt werden.

Umgangs- & Betreuungsregeln
Legen fest, wann und wie das Kind Kontakt zum nicht betreuenden Elternteil hat. Ziel ist es, eine stabile Beziehung zu beiden Elternteilen zu gewährleisten.

Kindeswohlgefährdungen
Liegt vor, wenn das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ernsthaft bedroht ist. Jugendämter und Gerichte prüfen Maßnahmen zum Schutz des Kindes.
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